Sie möchten einen Carport auf Ihrem Grundstück bauen, wissen aber nicht, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Verständlich, denn in jedem Bundesland gelten dazu andere Gesetze.
Ob für Ihren Carport eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Region, in der Sie wohnen und von der Größe des geplanten Carports.
Grundsätzlich benötigen Sie eine Baugenehmigung, wenn der geplante Carport bestimmte Größen- oder Höhenbeschränkungen überschreitet oder wenn er sich in einem geschützten Bereich befindet.
Die Anforderungen für eine Genehmigungsfreistellung können je nach Bundesland variieren. Deshalb ist es wichtig, sich über die örtlichen Bauvorschriften zu informieren. In einigen Bundesländern gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen oder vereinfachte Verfahren für kleinere Carports.
Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie einen groben Überblick über die Landesbauordnungen für Carports in den einzelnen Bundesländer:
Bundesland | Baugenehmigung erforderlich für Carports über (Größe/Höhe/Länge) | Ausnahmen oder Besonderheiten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 30 m³ / 3 m | Lokale Regelungen können variieren. |
Bayern | 50 m³ / 3 m / 9m (bei Grenzbebauung) | Besondere Bauregelungen für Carports in bestimmten Regionen möglich |
Berlin | 30 m³ / 3 m | Einige Bezirke und Standorte können spezifische Regelungen haben |
Brandenburg | 50 m³ / 3 m | Im Zusammenhang mit einem qualifizierten Bebauungsplan beträgt die genehmigungsfreie Fläche sogar 150 Quadratmeter. Gehört der Carport zu einem Gesamtbauvorhaben, z.B. in Verbindung mit einem Wohn- oder Bürogebäude, ist es genehmigungspflichtig. |
Bremen | 50 m³ / 3 m | Besondere Regelungen können in bestimmten Stadtteilen gelten. |
Hamburg | 50 m³ / 3 m | Ausnahmen für bestimmte Stadtteile möglich |
Hessen | 50 m³ / 3 m | Es bedarf einer Bauanzeige bei der Gemeinde. Die Gemeinde hat dann 14 Tage Zeit, um ein Baugenehmigungsverfahren zu verlangen oder den Bau zu untersagen. |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 m³ / 3 m | Ausnahmen für bestimmte Regionen möglich |
Niedersachsen | 30 m³ / 3 m / 5 bzw. 9m | Weitere Anforderungen für einen Carport ohne Baugenehmigung: Breite von max. 2,5 m (Carports mit einer Seitenwand 2,4 m) und mind. 3 m Abstand zwischen Straße und CarportFür bestimmte Standorte können weitere Regelungen gelten. |
Nordrhein-Westfalen | 30 m³ / 3 m | Ausnahmen für bestimmte Standorte möglich |
Rheinland-Pfalz | 50 m³ / 3,2 m | Weitere Anforderung für einen Carport ohne Baugenehmigung ist eine Firsthöhe von bis zu 4 m (bei Wänden mit Giebel) |
Saarland | 36 m³ / 3,2 m | Ausnahmen für bestimmte Gebiete möglich |
Sachsen | 50 m³ / 3 m | Einige Gemeinden haben spezifische Regelungen |
Sachsen-Anhalt | 50 m³ / 3 m | Ausnahmen für bestimmte Flächen |
Schleswig-Holstein | 20 m³ / 2,75 m / 9m | Die Dachneigung darf nicht mehr als 45° ansteigen und es muss eine „Notwendigkeit“ bestehen. |
Thüringen | 40 m³ / 3 m | Ausnahmen für bestimmte Gebiete möglich |
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Werte und Ausnahmen nur allgemeine Richtlinien sind und lokale Unterschiede und Änderungen möglich sind. Wir empfehlen daher, sich vor Baubeginn direkt bei der örtlichen Baubehörde zu erkundigen.
Zudem gelten die meisten dieser Grenzen nur für eine Bebauung innerhalb des Baufensters Ihres Grundstückes. Grenzbebauungen brauchen in der Regel eine Bewilligung.
Wer beispielsweise den Strom für ein E-Auto via Solaranlage am Dach des Carports selbst produzieren will, braucht dafür keine extra Genehmigung. Bei der Planung sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Carport und die Dachmaterialien die Last der Photovoltaikanlage auch sicher tragen können.
Wenn Ihr geplantes Carport die Maße eines genehmigungsfreiem Projekts überschreitet, müssen Sie eine Baubewilligung beantragen. Dabei ist es entscheidend, dass Sie die Unterlagen zum Bauantrag sorgfältig vorbereiten und rechtzeitig einreichen.
Nachdem Sie sich mit den Vorgaben Ihrer Kommune beschäftigt haben, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen besorgen. Dazu gehören im Normalfall folgende Dokumente:
Diese Bauvorlagen müssen vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. Die übrigen Dokumente können Sie entweder selbst erstellen oder einen Architekten bzw. Bauingenieur damit beauftragen. Gerade wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie einen Experten aufsuchen.
Diese können mögliche Problemquellen identifizieren und Lösungen anbieten. Zudem sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, wie Ihr Carport aussehen soll, also beispielsweise welche Dachform Sie bevorzugen oder ob ein zusätzlicher Abstellraum oder Fahrradabstellraum integriert werden soll. Das beugt Verzögerungen bei der Baugenehmigung oder später beim Bau vor.
Sind alle Unterlagen vollständig, geht es an das Einreichen des Bauantrags.
Ebenso wie die gesetzlichen Vorgaben variieren auch die Kosten für die Baugenehmigung je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel müssen Sie mit einigen hundert Euro rechnen. Zudem sollten Sie von einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten ausgehen, abhängig von der Auslastung der örtlichen Baubehörde.
Beginnen Sie daher möglichst frühzeitig mit der Planung Ihres Carports und stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, um zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.
Tipp: Wenn Sie von den Eigentümern der Nachbargrundstücke eine Nachbarzustimmung einholen und diese direkt auf dem Lageplan unterschreiben lassen, kann das den Baugenehmigungsprozess verkürzen bzw. beschleunigen.
Nachdem Sie die Baugenehmigung für Ihr Carportprojekt erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung beginnen: Beauftragen Sie einen Anbieter Ihres Vertrauens mit dem Bau Ihres genehmigten Carports. Achten Sie auf die Einhaltung der Qualitätsanforderungen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Carport den erforderlichen Standards entspricht und langfristig sicher steht.
Der Prozess “Qualitätsanforderungen und -prüfung” (=QAP) stellt sicher, dass Produkte oder Dienstleistungen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. In unserem Fall bedeutet das, dass der gelieferte Carport den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsstandards entspricht, die in den genehmigten Bauplänen festgelegt sind.
Zudem sollten Sie bei der Bestellung auf die Materialien achten, aus dem der Carport hergestellt wird. Investieren Sie lieber direkt in hochwertige Materialien, die langlebig und robust sind, anstatt schon nach kurzer Zeit Verschleiß hinzunehmen oder viel Geld für Wartung und Reparaturen in die Hand nehmen zu müssen.
Im Idealfall übernimmt ein Anbieter direkt alle Aufgaben der Herstellung, Lieferung und des Carport-Aufbaus. Das erspart Ihnen Zeit und Nerven, denn Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
So erhalten Sie beispielsweise mit einem Carport aus Polen nicht nur ein hochwertiges Produkt, sondern es werden Ihnen auch Planung, Lieferung und Montage abgenommen. Und Sie erhalten eine 3-jährige Garantie, egal ob Ihr Carport aus Holz, Stahl oder einer Kombination aus mehreren polnischen Baumaterialien ist.
Wie lange der Prozess von der Idee eines Carports bis zur Fertigstellung und Nutzung schlussendlich dauert, ist sehr unterschiedlich. Faktoren wie die örtlichen Gegebenheiten, die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens sowie die Liefer- und Aufbauzeiten spielen eine wichtige Rolle und können je nach Region und Zeitpunkt stark variieren. Daher kann es von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis Ihr Carport nutzbar ist.
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Carport aus Unwissen oder bewusst ohne erforderliche Baugenehmigung bauen, werden rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen. Im schlimmsten Fall riskieren Sie, dass Ihr Carport wieder zurückgebaut oder abgerissen werden muss. Zudem können saftige Bußgelder von einigen hundert bis zu mehreren zehntausend Euro fällig werden. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein bereits gebautes Carport mit Genehmigungsfreistellung ohne Auskunft ans Bauamt baulich so verändern, dass es anschließend genehmigungspflichtig wird. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Carport anders als genehmigt bauen lassen.
Nein, der Bau ohne Baugenehmigung (Schwarzbau) verjährt nicht. Das bedeutet, dass auch nach Jahrzehnten des widerrechtlichen Baus Konsequenzen drohen.
In den meisten Fällen wird für den Bau eines Wohnmobil-Carports eine Baugenehmigung benötigt. Das hängt von Faktoren wie der Größe des Carports, örtlicher Bauvorschriften und spezifischer Gesetze in Ihrer Region ab. Am besten ist es, sich direkt an die örtliche Baubehörde zu wenden oder die entsprechenden Bauvorschriften zu überprüfen, bevor Sie mit der Planung beginnen.
Ja, der Standort des Carports beeinflusst die Frage nach dem Bedarf einer Baugenehmigung. Wenn es innerorts in einem Gebiet ohne Bebauungsplan gebaut werden soll und Sie auf dem eigenen Grundstück bleiben, sind Garagen und Carports „verfahrensfrei“, wenn sie gewisse Größen (je nach Bundesland) nicht überschreiten. Innerorts in einem Gebiet mit Bebauungsplan gelten Carports und Garagen bis zu 100 m² als verfahrensfrei, sofern diese Bauten auch so im Bebauungsplan vorgesehen sind. Außerhalb der Gemeindegrenzen benötigen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung.
Bei bestimmten Bauvorhaben, die eigentlich genehmigungspflichtig wären, kann alternativ ein Freistellungsverfahren angewendet werden (§ 63 der Landesbauordnung (LBO)). Dieses Verfahren ermöglicht es, bestimmte Grundstücksbebauungen auch ohne förmliche Baugenehmigung umzusetzen. Dazu müssen allerdings bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Typischerweise betrifft das Freistellungsverfahren kleinere Carports, die geringfügig von den Baugenehmigungsvorschriften abweichen, jedoch keinen größeren Einfluss auf die Umgebung haben.